Kolloquium Anlagensicherheit/Störfallvorsorge
Das LfULG ist landeszentral zuständig für die Überwachung und fachliche Betreuung von Anlagen die der Störfallverordnung unterliegen. Das Fachkolloquium »Anlagensicherheit/Störfallvorsorge« findet alle zwei Jahre statt.
Ziel dieser Veranstaltungsreihe ist, die Kontakte zwischen Anlagenbetreibern, Ingenieurbüros, Forschungsinstituten und Behörden zu intensivieren und über die Ziele des europäischen Rechts, insbesondere der Seveso-III-Richtlinie (bisher Seveso-II-Richtlinie) sowie deren Umsetzung in nationales Recht, zu informieren und über das Thema zu diskutieren.