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Beim Umgang mit gefährlichen Stoffen besteht die Gefahr, dass durch Unfälle infolge von menschlichem oder technischem Versagen Personen und/oder die Umwelt gefährdet oder geschädigt werden. Um solche Unfälle soweit wie möglich zu verhindern beziehungsweise deren mögliche Auswirkungen zu reduzieren, werden an Anlagen, die mit gefährlichen Stoffen ab einer bestimmten Menge umgehen, hohe Anforderungen hinsichtlich technischer und organisatorischer Schutzmaßnahmen gestellt. So müssen sie unter anderem nach dem Stand der Sicherheitstechnik errichtet und betrieben werden und unterliegen einer besonderen Überwachung durch die zuständigen Behörden. In Sachsen werden alle Störfallanlagen landeszentral durch das LfULG überwacht.