Überwachung von Störfallanlagen in Sachsen
In Sachsen werden alle Störfallanlagen landeszentral durch das LfULG überwacht. Den rechtlichen Rahmen dafür bildet im die 12. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), kurz 12. BImSchV oder auch Störfallverordnung sowie die Sächsische Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung. Auf dieser Seite erfahren Sie mehr zum Thema.