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Überwachung von Störfallanlagen in Sachsen

In Sachsen werden alle Störfallanlagen landeszentral durch das LfULG überwacht. Den rechtlichen Rahmen dafür bildet im die 12. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), kurz 12. BImSchV oder auch Störfallverordnung sowie die Sächsische Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung. Auf dieser Seite erfahren Sie mehr zum Thema.

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