Anlassbezogene Inspektionen
Neben den regelmäßigen Routine-Inspektionen werden Vor-Ort-Inspektionen aus besonderem Anlass durchgeführt. Solche besonderen Anlässe können u.a. sein:
- Vorliegen von schwerwiegenden Beschwerden wegen Umweltbeeinträchtigungen
- Beinahestörfälle und tatsächlich eingetretene Störfälle
- Schwerwiegende Verstöße gegen störfallrelevante Vorschriften
- Anzeige einer durchgeführten störfallrelevanten Anlagenänderung
Inspektionen aus besonderem Anlass erfolgen grundsätzlich ohne vorherige Anmeldung oder Ankündigung beim Anlagenbetreiber bzw. Verursacher. Unter dem folgenden Link öffnet sich eine Übersicht, in der für die jeweiligen Störfallbetriebe der Termin und das Ergebnis (Nachkontrolle erforderlich ja/nein) dokumentiert sind